Die schriftliche Übersetzung von Texten erfolgt durch Muttersprachler mit mehrjähriger Berufserfahrung und durch staatlich geprüfte Übersetzer. Die Übersetzer werden nach Fachkenntnissen und Fachgebieten ausgewählt. Bei Bedarf wird das Dokument zur Vorlage bei Ämtern und Behörden von dem hierfür staatlich ermächtigten Übersetzer, der die Übersetzung erstellt hat, beglaubigt, d.h. mit Beglaubigungsstempel und Unterschrift versehen. Unsere Dolmetscher sind allgemein beeidigte Dolmetscher bzw. Konferenzdolmetscher.